Was bringt die e-Bilanz?
Durch das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz 2011 ändert sich auch das Umsatzsteuergesetz zum 1. Juli 2011. Das bedeutet auch Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungsübermittlung. Das Bundesfinanzministerium erwartet von den neuen Regelungen, dass die Bürokratiekosten für Unternehmen um Milliarden sinken. Allerdings liegt momentan erst ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss. Trotzdem hat das Ministerium bereits jetzt einen Frage-Antwort-Katalog zum Thema elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht, um die wichtigsten Fragen der Unternehmen bei der Abwicklung zu beantworten.