DGM Deutsche Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH

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Sale-and-lease-back schafft Liquidität

29.März 2010 unter: Zwischenruf Tags: , ,

von Patrick G. Weber

Im aktuellen Marktumfeld ist eine strategische Finanzplanung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Viele haben sich bisher nur über den klassischen Kredit finanziert und sind nun enttäuscht von ihrer Hausbank, wenn es bei neuen Investitionen keine weiteren Darlehen gibt, zusätzliche Sicherheiten oder höhere Konditionen verlangt werden. Auf der Suche nach alternativen Lösungsansätzen kommen Unternehmer schnell auf Factoring zur fortlaufenden Forderungsfinanzierung oder Sale-and-lease-back, um Liquidität aus vorhandenen Ressourcen zu generieren.

Sale-and-lease-back ist eine Leasinglösung und wirkt auf der Aktivseite der Bilanz: In Immobilien oder Maschinen gebundenes Eigenkapital lässt sich so leicht aktivieren. Das Unternehmen verkauft zunächst das gebrauchte, mobile Anlagevermögen und erhält dafür sofort den Kaufpreis ausgezahlt. Direkt im Anschluss least es die Maschinen oder Anlagen zurück. Besonders für das produzierende Gewerbe stellt diese Alternative eine intelligente Möglichkeit zur Liquiditätssteigerung dar. Denn Sale-and-lease-back ermöglicht eine Liquiditäts- und Ertragsbeschaffung aus der Substanz des Unternehmens. So können zum Beispiel Verbindlichkeiten beglichen, Kredite abgelöst oder neue Investitionen getätigt werden, ohne die Fremdkapitalquote zu erhöhen. Oft lassen sich zudem auch erhebliche stille Reserven aus Wertsteigerungen aufdecken. Das Risiko für beide Seiten ist gering, da der hohe Wertverfall von Neumaschinen hier nicht mehr relevant ist.

Sale-and-lease-back bringt auch Steuervorteile mit sich. Denn die Leasingkosten können zum Teil als betriebliche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was beim Tilgen von Krediten nicht der Fall ist. So mindert die monatlich zu zahlende Leasinggebühr anteilig den Gewinn und die zu zahlenden Steuern. Damit hat das Finanzierungsinstrument Analogien zu einem Tilgungsdarlehen, bringt aber dem Unternehmen eine Reihe zusätzlicher Vorteile. Die bei Darlehen nötigen Sicherheiten bleiben unangetastet, die Bilanzsumme niedrig und die Bonität erhalten. Außerdem sind die Leasingraten wiederkehrende Zahlungen und damit für Unternehmer eine sichere Grundlage für die Finanzplanung. Dank seiner Funktionsweise und zahlreichen Vorteile für Mittelständler ist Sale-and-lease-back ein interessanter strategischer Baustein der Unternehmensfinanzierung und ergänzt die klassischen Instrumente perfekt.

Patrick G. Weber ist Geschäftsführer der Vantargis Leasing GmbH / Sigma Leasing GmbH.

Deutsche Unternehmen vernachlässigen den Markenschutz

6.Februar 2010 unter: Zwischenruf Tags: ,

von Prof. Knut Foeckler

Marken gehören zu den wesentlichen Vermögenswerten eines Unternehmens. Doch gerade deutsche Unternehmen versäumen häufig, ihre erfolgreichen Produkte und Dienstleistungen durch die Eintragung von Warenzeichen und/oder Geschmackmustern schützen zu lassen und gefährden damit ihre Geschäftsgrundlage.

Selbst große Automobilhersteller oder Softwareentwickler vernachlässigen den Schutz von Produktkennzeichnungen, was bei so bekannten Bezeichnungen wie „Touareg“ oder „Power Point“ zu erheblichen rechtlichen Problemen und in der Folge zu erheblichen Kosten führte. Nicht selten investieren Firmen in aufwändige werbliche Maßnahmen und Events, um Produkte zu präsentieren und scheuen vergleichsweise marginale Investitionen, um den Produktnamen dauerhaft zu schützen.

Ein typisches Beispiel: Ein hochspezialisiertes Hightech-Unternehmen ist als Ausrüster für die Luftfahrtindustrie weltweit erfolgreich. Das Hauptprodukt wird unter einer nicht geschützten Marke über einen Vertriebspartner verkauft. Nach zehn Jahren beenden die beiden Partner die vormals erfolgreiche Zusammenarbeit im Streit. Trotz dieser kritischen Situation wird immer noch keine Markenanmeldung vorgenommen – zumal die Geschäfte ja gut weiterlaufen. In dieser Phase entschließt sich der Ausrüster aber doch auf Anraten des Hausanwaltes, einen Markenanwalt hinzuzuziehen und über die Marke anzumelden. Drei Tage später hat der ehemalige Vertreiber die gleiche Idee. Hätte der Anwalt des Herstellers die Sache auch nur drei Tage auf seinem Tisch liegen lassen, hätte der Hersteller seinen über viele Jahre im Markt etablierten Produktnamen an seinen ehemaligen Vertragspartner verloren. Der Fall wäre dann nur durch teure Prozesse oder teure Vergleichssummen zu lösen gewesen.

Ausländische, insbesondere japanische Unternehmen, handeln in der Regel umsichtiger als deutsche: Sie melden erst alle Schutzrechte in Europa an und danach darf die Marketingabteilung durchstarten. Das gute Zusammenspiel von Kreation, Marketing und Markenrecht ist dort die Regel und schafft die Basis für bessere Wettbewerbspositionen. Ein weiterer strategischer Gesichtspunkt ist, dass auch Investoren großen Wert auf geschützte Marken legen.

Für den deutschen Mittelstand sollte das Markenmanagement zu einem wichtigen Baustein der Zukunftssicherung werden, zumal hier Aufwand und Ertrag in einem sehr günstigen Verhältnis stehen. Vorausschauender Markenschutz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Unternehmenswert langfristig zu sichern. Dabei sollte man prüfen, ob es sich nicht empfiehlt, kompetente externe Partner mit diesen sogenannten Trademark Services zu beauftragen.

Professor Knut Foeckler ist Marketing- und Medienexperte. Er war unter anderem in Personalunion Programmdirektor Unterhaltung und Marketing-Direktor bei SAT.1, später Chef von MSN Deutschland und zuletzt Executive Vice President und Sprecher der Geschäftsleitung des Geschäftsbereichs Multimedia der DTAG. Foeckler ist Geschäftsführer der newturn GmbH und lehrt als Honorarprofessor für Medienmarketing / Neue Medien an der Freien Universität Berlin. Außerdem ist er ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins “Keine Macht den Drogen”.

Sie erreichen den Autor unter kf@newturn.net

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