Neue Optionen beim KfW-Unternehmerkredit
Die KfW hat die Bedingungen für den sogenannten KfW-Unternehmerkredit angepasst. Diese Finanzierungmöglichkeit richtet sich an Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren existieren. Der Programmteil A des KfW-Unternehmerkredits bietet Unternehmen jeder Größe eine Fremdkapitalfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel bis zehn Millionen Euro je Vorhaben. Neu ist die Möglichkeit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung in der Betriebsmittelfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese Betriebsmittelkredite bis fünf Millionen Euro werden von der KfW jetzt in der endfälligen Darlehensvariante mit einer Laufzeit von zwei Jahren angeboten.
Im Programmteil B ermöglicht der KfW-Unternehmerkredit die Finanzierung von Investitionen als Mezzaninekapital in Form von Nachrangdarlehen. Antragsberechtigt sind hier nur kleine und mittlere Unternehmen. Mit einem Finanzierungspaket aus Fremdkapitaltranche und Nachrangtranche können bis zu vier Millionen Euro in diesem Programmteil finanziert werden. Zu diesen und anderen Fragen der Finanzierung berät die DGM gemeinsam mit ihren Partnern und findet individuelle Finanzierungslösungen für den Mittelstand.