DGM Deutsche Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbH

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Neue Optionen beim KfW-Unternehmerkredit

4.April 2011 unter: Allgemein Tags: , ,

Die KfW hat die Bedingungen für den sogenannten KfW-Unternehmerkredit angepasst. Diese Finanzierungmöglichkeit richtet sich an Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren existieren. Der Programmteil A des KfW-Unternehmerkredits bietet Unternehmen jeder Größe eine Fremdkapitalfinanzierung für Investitionen und Betriebsmittel bis zehn Millionen Euro je Vorhaben. Neu ist die Möglichkeit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung in der Betriebsmittelfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese Betriebsmittelkredite bis fünf Millionen Euro werden von der KfW jetzt in der endfälligen Darlehensvariante mit einer Laufzeit von zwei Jahren angeboten.

Im Programmteil B ermöglicht der KfW-Unternehmerkredit die Finanzierung von Investitionen als Mezzaninekapital in Form von Nachrangdarlehen. Antragsberechtigt sind hier nur kleine und mittlere Unternehmen. Mit einem Finanzierungspaket aus Fremdkapitaltranche und Nachrangtranche können bis zu vier Millionen Euro in diesem Programmteil finanziert werden. Zu diesen und anderen Fragen der Finanzierung berät die DGM gemeinsam mit ihren Partnern und findet individuelle Finanzierungslösungen für den Mittelstand.

Europäisches Gemeinschaftspatent senkt Kosten

21.März 2011 unter: Allgemein Tags: ,

Der Europäische Rat hat jetzt den Weg für die Schaffung eines europäischen Gemeinschaftspatents frei gemacht. 25 Mitgliedsländer des Rates, darunter auch Deutschland, stimmten dem Vorschlag der Kommission zu, im Rahmen einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ einen EU-einheitlichen Patentschutz zu etablieren. Durch das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ist eine Zustimmung von Ländern wie Italien oder Spanien, die nach wie vor auf einer Übersetzung des Patentextes in die Landessprache beharren, nicht mehr notwendig. Eine konkrete Regelung für das Gemeinschaftspatent wird voraussichtlich bereits Ende März vorliegen. Dann müssten Patente in der EU nur noch in Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Nach ihrer Erteilung durch das Europäische Patentamt gelten sie nach dem neuen Genehmigungsverfahren automatisch in allen EU-Ländern. Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) beziffert die Kosteneinsparungen für forschende Unternehmen durch das Gemeinschaftspatent auf mindestens 250 Millionen Euro im Jahr.

Das derzeitige europäische Patentsystem ist, insbesondere mit Blick auf die Übersetzungsanforderungen, extrem teuer. Das Europäische Patentamt (EPA) – eine zwischenstaatliche europäische Patenteinrichtung, der 38 Staaten angehören (EU-27 + 11 andere europäische Länder) – prüft die Patentanmeldungen und erteilt ein europäisches Patent, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ein erteiltes Patent jedoch in einem Mitgliedstaat Wirkung hat, muss der Erfinder in jedem einzelnen Land, für das er den Patentschutz wünscht, eine nationale Erteilung beantragen. Dieses Verfahren ist mit erheblichen zusätzlichen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden. So kann zum Beispiel ein in nur 13 Ländern validiertes europäisches Patent kann bis zu 18.000 EUR kosten, wovon allein fast 10.000 EUR auf Übersetzungskosten entfallen. Dadurch sind die Kosten eines europäischen Patents zehnmal so hoch wie in den USA, wo ein Patent im Durchschnitt nur 1.850 EUR kostet. Angesichts dieser Kosten lassen die meisten Unternehmen ihre Erfindungen nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten patentieren.

Prinzip Freiwilligkeit für soziales Engagement

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich gegen staatliche Regulierung im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, neudeutsch Corporate Social Responsibilty (CSR), aus. Der DIHK verweist auf eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn. Demnach sind 95 Prozent der mittelständischen Unternehmen im Bereich CSR aktiv und engagieren sich für gesellschaftliche und soziale Themen und im Umweltschutz. Gerade für familiengeführte Betrieben sei dieses Engagement eine Selbstverständlichkeit, so der DIHK.

Der DIHK wendet sich gegen einen Ausbau der Informationspflichten von Unternehmen sowie gegen verpflichtende Zertifizierungsverfahren oder Standardisierungen. Diese bedeuteten neue Bürokratiekosten und schränkten die Innovation ein. Von der Politik fordert der DIHK eine Unterstützung des Mittelstandes, zum Beispiel durch die Förderung von Netzwerkaktivitäten im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung. Dabei solle man weiter auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen und den Unternehmen bei ihren vielfältigen Aktivitäten durch Projekte wie den „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ oder das „Netzwerkbüro zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ konkret helfen.

Bürgerpreis für engagierte Unternehmer

28.Februar 2011 unter: Allgemein

Die Initiative „für mich. für uns. für alle“ hat den Deutschen Bürgerpreis 2011 ausgeschrieben, mit dem Menschen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren. In der Kategorie „Engagierte Unternehmer“ können sich Inhaber und Familienunternehmen bewerben, die gemeinsam mit ihren Mitarbeitern ehrenamtlich aktiv sind.

Der Deutsche Bürgerpreis wird von den Kommunalverbänden, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband und engagierten Bundestagsabgeordneten ausgelobt. Im Jahr 2011 steht der Wettbewerb unter dem Motto „Bildung! Gleiche Chancen für alle.“ Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Sie hier. Auf der Webseite kann man eine eigene Bewerbung abgeben oder andere Personen, Unternehmen und Organisationen für den Preis vorschlagen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2011.

Vereinfachte EU-Förderung für Forschung

31.Januar 2011 unter: Allgemein Tags: ,

Kleinere und mittlere Unternehmen, die ihre F&E-Aktivitäten fördern lassen wollen, sollen zukünftig von einem vereinfachten Forschungsprogramm der EU profitieren. Die Europäische Kommission beschloss dazu Vereinfachungsmaßnahmen zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm:

  • Bei der Berechnung der Personalkosten wird durch die Anwendung der üblichen Buchhaltungssysteme eine größere Flexibilität erlaubt. Der Vorteil für KMU: Sie müssen keine parallele Buchhaltung mehr zu führen.
  • Personen ohne Gehalt können für ihre Mitarbeit in einem Forschungsprojekt eine Pauschalerstattung beantragen.

Für die Nachfolgeprogramme kündigte die Kommission weitere Vereinfachungen an.